Gemeindeversammlung 11. Juni 2025
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Niederönz
Mittwoch, 11. Juni 2025, 20.00 Uhr, Aula, Schulanlage Niederönz
An der Gemeindeversammlung haben 74 Stimmberechtigte (5.6 %) teilgenommen. Es wurden folgende Traktanden behandelt:
1. Jahresrechnung 2024
Genehmigung
2. Erweiterung Arztpraxis Gemeindehaus
Genehmigung Verpflichtungskredit
3. Gebührentarif Feuerungskontrolle
Aufhebung
4. Kreditabrechnung Schulraumerweiterung Oberstufenverband Herzogenbuchsee
Kenntnisnahme
5. Verschiedenes
Die Anträge der Traktanden 1 bis 3 wurden mit grossem Mehr zum Beschluss erhoben.
Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse und gegen Erlasse der Gemeinde kann gemäss Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter des Verwaltungsbezirks Oberaargau Gemeindebeschwerde geführt werden. Eine Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht gemäss Artikel 49a Gemeindegesetz GG).
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen am Schalter der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und ist auf der Gemeindewebseite verfügbar. Gemäss Art. 68 des Organisationsreglements kann während der Auflage schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.