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An- + Abmeldung

Zuzug / Anmeldung

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen.

Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Gemeindeverwaltung oder via eUmzug (nicht für WochenaufenthalterInnen) anmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Heimatschein (für WochenaufenthalterInnen: Heimatausweis)
  • Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
  • Nachweis Krankenkasse

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Reisepass (Personalausweis)
  • Ausländerausweis
  • Familienausweis (wenn vorhanden)
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis Krankenkasse

Der Onlinedienst eUmzug steht nicht allen ausländischen Staatsangehörigen zur Verfügung. Gerne erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung hierzu nähere Informationen.

Die Anmeldegebühr pro volljährige Person beträgt Fr. 20.00 für Schweizer Bürger/innen und Fr. 25.00 für ausländische Staatsangehörige. Weiter fallen individuelle Gebühren für die Ausländerausweise an.

Wichtige Links

Wegzug / Abmeldung

Sie ziehen aus der Gemeinde Niederönz weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Eine Abmeldung ist persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder via eUmzug (nicht für WochenaufenthalterInnen) möglich.

Schweizer Bürger/innen
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzuges geschehen. Bei der persönlichen Abmeldung am Schalter ist der Niederlassungsweis (für WochenaufenthalterInnen: Aufenthaltsausweis) mitzubringen.

Ausländische Staatsangehörige
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzuges geschehen. Bei der persönlichen Abmeldung am Schalter ist der Ausländerausweis mitzubringen.

Der Onlinedienst eUmzug steht nicht allen ausländischen Staatsangehörigen zu Verfügung. Gerne erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung hierzu nähere Informationen.

Die Abmeldung erfolgt kostenlos.

 

Umzug innerhalb der Gemeinde / Adressänderung

Schweizer Bürger/innen
Einen Umzug innerhalb der Gemeinde melden Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder via eUmzug (nicht für WochenaufenthalterInnen) innert der gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen. Nach erfolgter Meldung stellen wir Ihnen den neuen Niederlassungsausweis bzw. Aufenthaltsausweis kostenlos zu.

Ausländische Staatsangehörige
Einen Umzug innerhalb der Gemeinde melden Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder via eUmzug (nicht für WochenaufenthalterInnen) innert der gesetzlichen Meldefrist von 14 Tagen. Adressänderungen von ausländischen Staatsangehörigen werden dem Migrationsdienst des Kantons Bern gemeldet. Die Änderung ist kostenpflichtig.