Gemeindeversammlung 10. Juni 2026
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Niederönz
Mittwoch, 10. Juni 2026, 20.00 Uhr, Aula, Schulanlage Niederönz
1. Jahresrechnung 2025
Genehmigung
2. Ersatz Wärme- und Warmwassererzeugung Schulanlage Niederönz
Genehmigung Verpflichtungskredit
3. Wahlen
a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident:in
b) 1 Mitglied des Gemeinderats
4. Verschiedenes
Jahresrechnung 2025 [pdf, 6.5 MB]
Dossier Vorprojekt Ersatz Wärme- und Warmwassererzeugung Schulanlage Niederönz [pdf, 1.2 MB]
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Zum Besuch der Versammlung sind alle Einwohner:innen freundlich eingeladen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind Schweizer Bürger:innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in Niederönz Wohnsitz haben.
Aktenauflage / Informationen zu den Traktanden
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung am Schalter der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Eine Übersicht zu den traktandierten Geschäften wird als Papierversion in alle Haushaltungen verteilt. Detailliertere Informationen werden auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet oder können ausgedruckt bei der Gemeindeverwaltung verlangt werden. Die Gemeinde Niederönz richtet sich damit nach dem kantonalen Digitalisierungsgesetz, wonach Gemeinden verpflichtet sind, dem Primat der Digitalisierung Rechnung zu tragen.
Traktandum 3 – Wahlen
Infolge Demission des Gemeindepräsidenten Josef Lustenberger per 31. Januar 2026 wird eine Ersatzwahl bis zum Ende der Legislaturperiode 2023-2026 notwendig. Die Wahlvorschläge des Gemeinderats lauten wie folgt:
a) Gemeinde- und Gemeinderatspräsident:in:
- Aregger Beatrice, 1981, Personalentwicklerin
b) 1 Mitglied des Gemeinderats
- Huldi Janine, 1992, Schulsozialarbeiterin
Gemäss Artikel 53 des Organisationsreglements können die an der Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten weitere Vorschläge machen.
Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse und gegen Erlasse der Gemeinde kann gemäss Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter des Verwaltungsbezirks Oberaargau Gemeindebeschwerde geführt werden. Eine Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht gemäss Artikel 49a Gemeindegesetz GG).
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen am Schalter der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und ist auf der Gemeindewebseite verfügbar. Gemäss Art. 68 des Organisationsreglements kann während der Auflage schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeinderat Niederönz