Private Mandatstragende
Ohne den Einsatz von Freiwilligen könnte die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen nicht sichergestellt werden. Die Gesellschaft ist auf das Engagement von Privatpersonen angewiesen, die eine Beistandschaft übernehmen.
Voraussetzung für die Übernahme einer Beistandschaft sind:
- Die Privatperson eignet sich für das Mandat
- Sie verfügt über die notwendigen Kompetenzen
- Sie hat genügend Zeit, um die anfallenden Aufgaben zu übernehmen
Für die Ernennung zur Beistandsperson ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau zuständig.
Wenn Sie sich für eine Mandatsübernahme interessieren, können Sie sich gerne an den Regionalen Sozialdienst Niederönz wenden.
Der RSD Niederönz überprüft die Eignung, unterstützt die privaten Mandatstragenden beim Führen der Beistandschaft und übernimmt auf Wunsch die Rechnungsführung. Die Beistandsperson hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Kontakt:
Regionaler Sozialdienst Niederönz
Doris Steiner
Aeschistrasse 32
3362 Niederönz
062 531 30 80
E-Mail