Hundehaltung
Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Bern den politischen Gemeinden. Die Finanzverwaltung informiert Sie gerne über die Rechte und Pflichten der Hundehalter:innen.
Anmeldung eines Hundes
Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, bitten wir Sie, sich bei der Finanzabteilung zu melden, damit wir Sie als Hundehalter auf der Plattform Amicus registrieren können. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen und Ihre Daten selber bewirtschaften.
Für die Anmeldung eines Hundes legen Sie uns bitte am Schalter folgende Unterlagen vor:
- Kopie Impfbüchlein
Mutationsmeldungen
Bitte teilen Sie uns mit, wenn der oder die Halter:in des Hundes wechselt. Wenn Sie wegziehen, erwähnen Sie bitte die Hundehaltung, damit wir diese Mutation gleichzeitig vornehmen können. Wenn Ihr Hund stirbt, teilen Sie uns bitte telefonisch 062 531 30 70 oder via E-Mail finanzen@niederoenz.ch das Sterbedatum mit.
Hundetaxe
Die Hundetaxe beträgt aktuell CHF 100.00 pro Hund über 6 Monate (Stichtag 01. August) und wird von der Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.