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Weiterhin grosse Waldbrandgefahr entlang des Jurasüdfuss

Die Waldbrandgefahr wird entlang des Jurasüdfuss nach wie vor als "gross" beurteilt (Stufe 4). In allen anderen Regionen des Kantons Bern wird die Waldbrandgefahr als "erheblich" eingestuft (Sufe 3). 

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird in allen Regionen aufgehoben. Selbstverständlich ist beim Umgang mit Feuer weiterhin grösste Vorsicht geboten.

Verhaltenshinweise bei Gefahrenstufe 4 "gross":
Grundsätzlich auf Feuer im Wald und in Waldesnähe (50 m Abstand) verzichten. Mit grösster Vorsicht können fest eingerichtete Feuerstellen (mit betoniertem Boden) benutzt werden. Bei Wind ganz davon absehen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.

Verhaltenshinweise bei Gefahrenstufe 3 "erheblich":
Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Im oder am Wald nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht feuer entfachen. Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen. Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. 

Weitere Informationen: