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Ortsplanungsrevision - Mitwirkung und Informationsanlass

Ortsplanungsrevision
Mitwirkung und Informationsanlass zum Raumentwicklungskonzept REK

Die letzte ordentliche Revision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Niederönz wurde 2011 genehmigt. 2019 erfolgte eine Teilrevision, um übergeordnete Vorgaben umzusetzen (u.a. Einführung der Gewässerräume). Wichtige Themen wie die Siedlungsentwicklung nach innen und die haushälterische Bodennutzung wurden dabei noch nicht behandelt und werden nun im Rahmen einer Gesamtrevision angegangen.

Als erster Schritt zeigt das Raumentwicklungskonzept (REK) auf, wie sich Niederönz künftig in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Mobilität, Landschaft und Umwelt sowie Klima entwickeln soll. Das REK ist ein behördenverbindliches Instrument und dient als strategische Grundlage für die weiteren Planungen der Gemeinde, insbesondere für den grundeigentümerverbindlichen Zonenplan und das Baureglement.

Während der Mitwirkungsfrist vom 10. August bis zum 25. September 2026 liegt der Entwurf zum Raumentwicklungskonzept (REK) am Schalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme und Stellungnahme auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Internetseite www.niederoenz.ch verfügbar. Am Montag, 10. August 2026, 19.30 Uhr, findet zudem ein Informationanlass in der Aula der Schulanlage Niederönz statt.

Gemeinderat Niederönz

 

Entwurf Raumentwicklungskonzept [pdf, 6.3 MB]

Online Fragebogen Mitwirkung