Grosse Waldbrandgefahr - generelles Feuerwerksverbot
Grosse Waldbrandgefahr - generelles Feuerwerksverbot
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als gross beurteilt (Stufe 4).
Nach wie vor gilt im ganzen Kanton Bern ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Weiter sind Feuerwerk (inkl. Kleinst-Knallkörper), Höhenfeuer und Himmelslaternen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten (auch am Nationalfeiertag).
Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August neu beurteilt.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: