Grosse Waldbrandgefahr - generelles Feuerwerksverbot
Grosse Waldbrandgefahr - generelles Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern.
Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuern.
Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August neu beurteilt.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: