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Inkraftsetzung Benützungsordnung Schulanlage

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2026 eine Benützungsordnung für die Schulanlage mit Gültigkeit ab 01. August 2026 erlassen hat.

Die Benützungsordnung [pdf, 159 KB] kann bei der Gemeindeverwaltung Niederönz bezogen werden und ist im Onlineschalter verfügbar. Gegen die vom Gemeinderat erlassene Benützungsordnung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Städtli 26, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde ist zu begründen und in zwei Exemplaren einzureichen.