Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Man muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen.
Seit dem 25. September 2017 ist die Gemeinde Niederönz öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet. Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
Direktlinks:
ÖREB-Viewer
Geoportalkarte ÖREB-Kataster
Gemeindeverwaltung | Telefon 062 531 30 70 |
Aeschistrasse 32 | gemeinde@niederoenz.ch |
3362 Niederönz BE | |
Montag | 8.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen |
Dienstag | 8.00 – 11.30 / 14.30 – 18.00 |
Mittwoch / Donnerstag | 8.00 – 11.30 / 14.30 – 17.00 |
Freitag | 8.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen |