Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzuges bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Niederlassungsausweis
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Ausländerausweis
Gemeindeverwaltung | Telefon 062 531 30 70 |
Aeschistrasse 32 | gemeinde@niederoenz.ch |
3362 Niederönz BE | |
Montag | 8.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen |
Dienstag | 8.00 – 11.30 / 14.30 – 18.00 |
Mittwoch / Donnerstag | 8.00 – 11.30 / 14.30 – 17.00 |
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