Sozialberatung und Sozialhilfe
Bewohnerinnen und Bewohner aller Altersgruppen von Niederönz und den Anschlussgemeinden Berken, Bettenhausen, Graben, Heimenhausen, Inkwil, Ochlenberg, Seeberg und Thörigen, welche Hilfe bei persönlichen, rechtlichen und finanziellen Problemen in Anspruch nehmen möchten, werden von qualifizierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern unentgeltlich beraten und wenn nötig an andere Fachstellen vermittelt.
Sofern ihre Notlage nicht durch andere Mittel behoben werden kann, erhalten sie finanzielle Unterstützung auf der Basis des Sozialhilfegesetzes des Kantons Bern und der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unter Einbezug der persönlichen Verhältnisse.
Die Sozialhilfe für den Kanton Bern ist im kantonalen Sozialhilfegesetz SHG vom 11. Juni 2001 geregelt: „Die Sozialhilfe nach diesem Gesetz sichert die gemeinsame Wohlfahrt der Bevölkerung und ermöglicht jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens“ (Art. 1 des SHG).
Die Massnahmen der Sozialhilfe beinhalten folgende Ziele:
• Prävention und vorbeugende Beratung
• Hilfe zur Selbsthilfe
• Behebung von Notlagen
• Verhinderung von Ausgrenzung
• Förderung der Integration
• Ausgleich von Beeinträchtigungen
Rechtliches:
• SKOS-Richtlinien
• Sozialhilfegesetz und -verordnung des Kantons Bern
• Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern GEF
Informationsbroschüre Sozialhilfe