JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert. Ohne JavaScript funktioniert die Website nicht korrekt.

Gemeindeversammlung 14. Juni 2023

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Niederönz

Mittwoch, 14. Juni 2023, 20.00 Uhr, Aula, Schulhaus Niederönz

Traktanden

1.  Jahresrechnung 2022
     Genehmigung

2.  Verschiedenes

Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung am Schalter der Gemeindeverwaltung Niederönz öffentlich auf. Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird in der Kalenderwoche 22 in alle Haushaltungen verteilt und steht ab diesem Zeitpunkt auch elektronisch auf der Gemeindewebseite zur Verfügung.

Gegen Versammlungsbeschlüsse und gegen Erlasse der Gemeinde kann gemäss Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter des Verwaltungsbezirks Oberaargau Gemeindebeschwerde geführt werden. Eine Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht gemäss Artikel 49a Gemeindegesetz GG).

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Zum Besuch der Versammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner freundlich eingeladen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in Niederönz Wohnsitz haben.

Gemeinderat Niederönz


Jahresrechnung 2022 Einwohnergemeinde Niederönz