Mittwoch, 14. Juni 2023, 20.00 Uhr, Aula, Schulhaus Niederönz
Traktanden
1. Jahresrechnung 2022
Genehmigung
2. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung am Schalter der Gemeindeverwaltung Niederönz öffentlich auf. Die Botschaft zur Gemeindeversammlung wird in der Kalenderwoche 22 in alle Haushaltungen verteilt und steht ab diesem Zeitpunkt auch elektronisch auf der Gemeindewebseite zur Verfügung.
Gegen Versammlungsbeschlüsse und gegen Erlasse der Gemeinde kann gemäss Art. 65 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter des Verwaltungsbezirks Oberaargau Gemeindebeschwerde geführt werden. Eine Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu rügen (Rügepflicht gemäss Artikel 49a Gemeindegesetz GG).
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Zum Besuch der Versammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner freundlich eingeladen. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in Niederönz Wohnsitz haben.
Gemeinderat Niederönz
Jahresrechnung 2022 Einwohnergemeinde Niederönz
Gemeindeverwaltung | Telefon 062 531 30 70 |
Aeschistrasse 32 | gemeinde@niederoenz.ch |
3362 Niederönz BE | |
Montag | 8.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen |
Dienstag | 8.00 – 11.30 / 14.30 – 18.00 |
Mittwoch / Donnerstag | 8.00 – 11.30 / 14.30 – 17.00 |
Freitag | 8.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen |