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Aktuelles

Der Gemeinderat Niederönz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Bystronic zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen liegen vom 15. Februar bis 19. März 2018 am Schalter der Gemeindeverwaltung Niederönz öffentlich auf. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderung im Verfahren für geringfügige Änderungen nach Art. 122 BauV zu beschliessen.

Innert der Auflagefrist können sowohl gegen das geringfügige Verfahren als auch gegen die geplante Änderung der Überbauungsordnung bei der Gemeindeverwaltung Niederönz schriftlich und begründet Einsprachen und Rechtsverwahrungen eingereicht werden.

Der Gemeinderat

180129 Auflageexemplar 15.02.2018



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