JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert. Ohne JavaScript funktioniert die Website nicht korrekt.

Aktuelles

Für Gemeindeversammlungen und Informationsanlässe, die ab 22. Juni 2020 mit bis zu 1000 Personen wieder stattfinden können, muss ein Schutz­konzept gemäss COVID-19-Verordnung besondere Lage (Art. 4) erarbeitet und umgesetzt werden. Das Schutzkonzept zeigt auf, wie die Versammlungen unter Einhaltung von Schutzmassnah­men durchgeführt werden können. Im Hinblick auf die Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2020 wurde das Schutzkonzept überarbeitet. Gestützt auf die Verordnung des Regierungsrats über die Maskentragpflicht zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Maskentragpflichtverordnung) gilt im Kanton Bern ab dem 12. Oktober 2020 vorerst bis zum 31. Januar 2021 eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Schutzkonzept Gemeindeversammlung 19.10.2020

15.10.2020



zurück