Der Gemeinderat Niederönz bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision des Baureglements zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Mitwirkungsunterlagen zur Teilrevision des Baureglements liegen vom 12. November bis 07. Dezember 2020 am Schalter der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind schriftlich oder per E-Mail (gemeinde@niederoenz.ch) an die Gemeindeverwaltung Niederönz zu richten.
Der Gemeinderat
10.11.2020
Gemeindeverwaltung | Telefon 062 531 30 70 |
Aeschistrasse 32 | gemeinde@niederoenz.ch |
3362 Niederönz BE | |
Montag | 8.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen |
Dienstag | 8.00 – 11.30 / 14.30 – 18.00 |
Mittwoch / Donnerstag | 8.00 – 11.30 / 14.30 – 17.00 |
Freitag | 8.00 – 11.30 / Nachmittag geschlossen |