Aufgrund der Gefahrenstufe 4 "gross" gilt im Kanton Bern weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Zusätzlich haben die Regierungsstatthalter/innen ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie Höhenfeuer erlassen.
Verhaltenshinweise bei der Stufe "gross":
- ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen.
- bei Wind ganz darauf verzichten.
- keine sonstigen Feuer im Freien.
Das Amt für Wald und Aktuelle Informationen und Verhalteshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
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