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Aktuelles

Während der öffentlichen Auflage von Baugesuchen werden die Unterlagen während der Einsprachefrist in physischer und  auch in elektronischer Form öffentlich aufgelegt. Die Auflageakten können am Schalter der Gemeindeverwaltung oder via eBau eingesehen werden.

Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) traten am 01. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft. Dies führt im Baubewilligungs- und Planerlassverfahren zu wichtigen Änderungen.

So sind Baugesuche seit diesem Zeitpunkt ausschliesslich über eBau elektronisch auszufüllen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Eine weitere Änderung betrifft die öffentliche Auflage von Baugesuchen. Artikel 28 des Bewilligungsdekretes schreibt vor, dass die Unterlagen eines Baugesuchs während der Einsprachefrist in physischer und neu auch in elektronischer Form aufzulegen sind. Damit ist die Einsichtnahme in die Unterlagen eines Bauvorhabens sowohl vor Ort in der Gemeindeverwaltung als auch elektronisch möglich.

Somit können künftige Baugesuche, welche einer Bekanntmachung bedürfen, online via eBau eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einsichtnahme über eBau einen BE-Login-Zugang benötigen. Nach einmaliger Registrierung in wenigen Schritten steht Ihnen das BE-Login rund um die Uhr zur Verfügung.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Niederönz und das Kompetenzzentrum BAU Oberaargau-West in Herzogenbuchsee gerne zur Verfügung.

Link zur öffentlichen Auflage

23.01.2023



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