Aufgrund der hohen Coronavirus-Infektionszahlen hat der Gemeinderat die Gemeindeversammlung vom
07. Dezember 2020 abgesagt. Stattdessen wird für den 20. Dezember 2020 eine Urnenabstimmung angeordnet. Gestützt auf die Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalters des Verwaltungskreises Oberaargau vom 26. Oktober 2020 betreffend Durchführung von Urnenabstimmungen und Urnenwahlen und das Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Bern unterbreitet der Gemeinderat den Stimmberechtigten folgendes Geschäft zur Abstimmung an der Urne:
- Genehmigung Budget 2021 sowie Genehmigung Steueranlage für Gemeinde- und Liegenschaftssteuern
Öffentliche Auflage
Das Budget 2021 liegt ab 19. November 2020 ergänzend zur Abstimmungsbotschaft am Schalter der Gemeindeverwaltung Niederönz öffentlich auf und ist zusätzlich auf der Gemeindewebseite verfügbar.
Abstimmungsmaterial und Stimmabgabe
Die in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten erhalten das Abstimmungsmaterial spätestens
3 Wochen vor dem Abstimmungstag. Die Stimmberechtigten werden gebeten, die Stimmabgabe möglichst brieflich vorzunehmen. Weitere Informationen sind auf dem Zustell- und Antwortcouvert ersichtlich.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen das Ergebnis der Urnenabstimmung kann gemäss Art. 60 ff. VRPG innert 30 Tagen nach der Abstimmung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Niederönz, 16. November 2020
Der Gemeinderat
19.11.2020
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