Gemeindesteueranlage | 1.3 Einheiten |
Steueranlage Kanton Bern | 3.06 Einheiten |
Liegenschaftssteuer | 0.75 ‰ des Amtlichen Wertes |
Wehrdienstersatzabgabe | 22 % der Einfachen Steuer, mind. CHF 40.00, max. CHF 450.00 |
Hundetaxe | CHF 100.00 pro Hund |
Der Tarif für die Kantons- und Gemeindesteuern, der Tarif für die direkte Bundessteuer sowie Berechnungsbeispiele sind in der allgemeinen Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen und auf der Internetseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu finden.
Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen (Art. 240 Steuergesetz (StG)). Bei bloss vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist allenfalls ein Gesuch um Zahlungserleichterung, d.h. um Verlängerung der Zahlungsfrist, an die zuständige Inkassostelle zu stellen.
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
Postfach
3400 Burgdorf
Tel. 031 633 60 01
Fax 031 633 93 30
Steuerbüro Niederönz
Aeschistrasse 32
3362 Niederönz
Tel. 062 531 30 70