Die Gemeinderäte Niederönz und Herzogenbuchsee haben den Entwurf "Teilrichtplan Verkehr" zur Mitwirkung nach Art. 58 Baugesetz verabschiedet. Der grenzübergreifende Teilrichtplan Verkehr regelt im Wesentlichen die Schulwege und die Erschliessung der Industrie in Niederönz. Die Inhalte sind in den Auflageakten, bestehend aus Erläuterungsbericht, Massnahmenblättern, Richtplankarte und Netzplänen, ersichtlich. Das Mitwirkungsverfahren dauert vom 14. November bis 16. Dezember 2011. Im Rahmen der Mitwirkung kann sich die Bevölkerung zum Richtplanentwurf äussern und Anregungen unterbreiten. Die Unterlagen liegen während der Mitwirkungsdauer zu den Schalteröffnungszeiten auf bei - Gemeindeschreiberei Niederönz, Aeschistrasse 32, 3362 Niederönz - Gemeindeverwaltung Herzogenbuchsee, Bernstrasse 2, 3360 Herzogenbuchsee. Sie sind ausserdem im Internet ersichtlich unter - www.niederoenz.ch >News - www.herzogenbuchsee.ch >ORTSPLANUNG>Teilrichtplan Verkehr. Zudem findet am Dienstag, 22. November 2011, 19.00 Uhr, in der Aula des Schulhauses Niederönz eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Die Mitwirkungseingaben können bis 16. Dezember 2011 bei einer der beiden erwähnten Amtsstellen eingereicht werden. Die Gemeinderäte Niederönz und Herzogenbuchsee laden die Bevölkerung beider Gemeinden zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung und am Mitwirkungsverfahren herzlich ein.
Mitwirkungsverfahren Verkehrsrichtplan Herzogenbuchsee Niederönz
Die Gemeinden Herzogenbuchsee und Niederönz haben für die gemeindeübergreifenden Verkehrswege (Schulhausareal und Industriegebiet) gemeinsam einen Verkehrsrichtplan ausgearbeitet. Das Mitwirkungsverfahren findet vom 14. November bis am 16. Dezember 2011 statt.
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